HansaPrime Logistik
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Stornierungsbedingungen

HansaPrime Logistik, Inhaber Altan Göckün. Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Gütertransport- und Logistikdienstleistungen, die mit HansaPrime Logistik geschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt nach vollständiger Eingabe der Buchungsdaten und erfolgreicher Zahlungsautorisierung (via PayPal, Kreditkarte oder Pay Later) des Gesamtbetrags zustande.

§ 3 Preise

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung). Die im System angezeigten Preise sind Endpreise.

§ 4 Stornierung, Ausfall & Leerfahrten

(1) Der Auftraggeber kann den Beförderungsvertrag jederzeit vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt stornieren.

(2) Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber hat HansaPrime Logistik Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der folgenden Staffelung, basierend auf dem vereinbarten Gesamtpreis:

  • Mehr als 24 Stunden vor Ladezeitpunkt: 2 % des vereinbarten Gesamtpreises (Bearbeitungsgebühr).
  • Zwischen 24 und 12 Stunden vor Ladezeitpunkt: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  • Weniger als 12 Stunden vor Ladezeitpunkt: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass HansaPrime Logistik infolge der Stornierung keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die pauschal geforderte Entschädigung.

(4) Trägt der Kunde die Schuld an einem Abbruch oder Ausfall der Fahrt direkt vor Ort (z. B. durch falsche Angaben zu Etagen oder Maßen, fehlende Transportbereitschaft der Güter, Nichtantreffen am Abholort), wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags abzüglich ersparter Aufwendungen fällig.

(5) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch HansaPrime Logistik bleibt unberührt, sofern der tatsächliche Schaden die Entschädigungspauschale übersteigt.

§ 5 Kundenpflichten

Das Transportgut muss transportsicher verpackt sein. Zuwege müssen frei und gefahrlos begehbar sein. Gefahrgüter, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten sowie unverpackter Unrat oder Sperrmüll zur Entsorgung sind vom Transport ausgeschlossen.